Verschärfte Kontaktbeschränkungen wegen hoher 7-Tage-Inzidenz erforderlich
Der Landkreis Emsland verschärft die coronabedingten Kontaktbeschränkungen für das gesamte Kreisgebiet. Neu verordnet wird insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Das derzeit hohe Corona-Infektionsgeschehen mache diese Maßnahmen erforderlich, so der Landrat Marc-André Burgdorf. Die Anordnungen werden ab morgen in Kraft treten.
Die neue Landesverordnung schreibt eine Verschärfung der Maßnahmen bei einer 7-Tagesinzidenz von mehr als 150 vor. Am Sonntag hatte der Landkreis Emsland bereits die 200er-Marke überschritten. Die Anordnung einer abendlichen, temporären Ausgangssperre sei daher geeignet, um weitere Ansteckungen besonders im privaten und familiären Kontext zu verhindern.
„Die Ausgangsbeschränkungen in den Abend- und Nachtstunden sind dazu ein taugliches Mittel, nachdem wir mit den bisherigen Maßnahmen nur bedingt weiterkommen“, begründet der Landrat die Anordnung. „Wir stellen in fast allen emsländischen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ein hohes und diffuses Infektionsgeschehen fest. Zudem gibt es innerhalb der Kommunen zahlreiche Querverbindungen, etwa durch unterschiedliche Arbeits- und Wohnorte, so dass einheitliche Vorgaben für den gesamten Landkreis geboten sind. Es tut mir leid, dass dieses Mittel nun ergriffen werden muss, aber die hohen Fallzahlen lassen uns einfach keine andere Wahl“, bedauert Burgdorf.
Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung bestehen lediglich im Falle eines triftigen Grundes. Notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung sowie die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit zählen hierbei dazu. Auch der Besuch naher Angehöriger gilt als triftig, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind. Hunde Gassi zu führen, sei ebenso erlaubt.
Kundenzahl beim Einkaufen reduziert
Die Neuverordnung schreibt weiterhin eine neue Obergrenze für Kunden im Einzelhandel vor. Nunmehr dürfe sich lediglich ein Kunde pro 20 m2 Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten. Hat dieses eine Verkaufsfläche über 800 m2, darf ein weiterer Kunde pro 40 m2 Verkaufsfläche eingelassen werden. „Wir sehen, dass gerade in den großen Discountern viele Menschen auf vergleichsweise kleinem Raum zusammenkommen, hier wollen wir gezielt gegensteuern“, begründet der Landrat diese Verschärfung.
Maske auf bei Mitfahrern
Ferner schreibt die Anordnung das generelle Tragen medizinischer Masken in privaten Kraftfahrzeugen vor, wenn haushaltsfremde Mitfahrer dabei sind. Diese Vorgabe galt bisher lediglich auf dem Weg zur Arbeit oder bei dienstlichen Fahrten.
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