Verschärfte „Corona-Notbremse“-Regelungen der Landesverordnung ab Mittwoch in Kraft
Die dynamische Entwicklung der Fallzahlen im Emsland hat seit Donnerstag den festgelegten Grenz-Inzidenzwert von 100 überschritten. Der Landkreis Emsland erklärt sich daher zu einer Hochinzidenzkommune, wie es die Corona-Verordnung Niedersachsens vorschreibt.
Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft. Dann gilt erneut die Regel, dass man sich nur mit dem eigenen Hausstand und höchstens einer weiteren Person treffen darf, Kinder unter sechs nicht eingerechnet. Im Bereich Schule und Kita werden die jüngsten Öffnungsschritte ebenfalls zurückgenommen: Geöffnet sind ab Mittwoch nur noch Grundschulen sowie Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung, auch Abschlussklassen dürfen die Schule weiter besuchen. Für alle anderen gilt wieder das „Home-Schooling“ bzw. sogenannte „Szenario C“.
Den Einzelhandel trifft erneut das Verbot von Beratung und Verkauf per Termin. Weitere Verschärfungen betreffen den Individualsport, der ab Mittwoch mit höchstens einer weiteren Person oder nur mit den Personen aus dem eigenen Haushalt zulässig ist. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Sonderregel zur gemeinsamen Ausübung des Sports mit bis zu 20 Personen aufgehoben. Auch die Öffnung von Museen ist nicht mehr erlaubt.
„Notbremse ist unumgänglich“
„Wir hatten uns ganz bewusst dazu entschieden, die Entwicklung des Wochenendes abzuwarten und insbesondere die regionale Verteilung der Infektionen zu beobachten. Es ist aber mittlerweile nicht nur der Hotspot in Papenburg, der den Inzidenzwert treibt, vielmehr steigen die Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet deutlich. Daher müssen bedauerlicherweise auf Grundlage der Corona-Verordnung die bestehenden Lockerungen ab Mittwoch wieder zurückgenommen werden müssen. Die Erklärung zur Hochinzidenzkommune ist inzwischen unumgänglich“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf.