2G im Einzelhandel wird Pflicht


Ab Samstag, 11. Dezember, gilt in Niedersachsen die 2G-Regel auch im Einzelhandel. Dann haben nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt in den Geschäften.

Das bedeutet für die Kundschaft, dass beim Betreten eines Geschäftes der Geimpft- oder Genesenen-Nachweis sowie ein Ausweisdokument, wie der Personalausweis, vorgezeigt werden muss. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Dort muss der 2G-Nachweis nicht erfolgen.

Das Citymanagement der Stadt Meppen unterstützt ihre Geschäftsbetreibenden durch Bereitstellung von Bändchen zur Kenntlichmachung. Mit dem herausgegebenen Bändchen kann nach erstmaliger Kontrolle in der Innenstadt geshoppt werden, ohne erneut 2G nachweisen zu müssen.

Meppens Bürgermeister Helmut Knurbein: „Mit unserem Bändchen-System haben wir meiner Meinung nach zumindest die einfachste Lösung für alle Seiten gefunden.“ Er appelliert in diesem Zusammenhang noch einmal an die Öffentlichkeit, das mittlerweile ausreichende Impfangebot im gesamten Kreisgebiet durch Arztpraxen, Apotheken etc. anzunehmen.

An den Bewirtungsständen des Weihnachtsmarktes gilt nach der aktuellen Corona-Verordnung weiterhin 2G Plus, ebenso für das Riesenrad und die Eislaufbahn - für letztere ab 18 Jahre. Mit dem Weihnachtsmarkt-Bändchen kann auch im Einzelhandel geshoppt werden – ein zweites Bändchen ist dann nicht erforderlich. Für Geboostete entfällt im Übrigen die Testpflicht auf dem Weihnachtsmarkt.

(Bild: pixabay)